STAHL, DER
MAẞGENAU SITZT
Geländer, Balkone, Tore und Stahltreppen aus eigener Fertigung.
Sonderanfertigung, Schweißen in Bad Vilbel und Montage im Rhein-Main-Gebiet.
- Bad Vilbel
- Hauptsitz & Werkstatt
- Meister
- Geprüfter Fachbetrieb
- 60 km
- Montageradius
Handwerk mit Meisterbrief
Jeder Auftrag läuft über den Meister: Aufmaß, Fertigung in der eigenen Werkstatt, Montage durch das eigene Team.
- QUALIFIKATIONMeisterbetriebMetallbauermeister, eingetragen in der Handwerksrolle.
- FERTIGUNGEigene WerkstattZuschnitt, Schweißen und Oberfläche im Haus.
- MONTAGEEigenes TeamKeine Subunternehmer auf der Baustelle.
- ANSPRECHPARTNEREinerVom ersten Aufmaß bis zur Abnahme.
Einzugsgebiet
Wir arbeiten im gesamten Rhein-Main-Gebiet — von Bad Vilbel bis Wiesbaden. Weitere Strecken auf Anfrage.
- Bad Vilbel
- Frankfurt am Main
- Wiesbaden
- Mainz
- Offenbach
- Hanau
- Bad Homburg
- Karben
- Friedberg
- Darmstadt
Leistungen
Was wir inBad Vilbel fertigen
Jedes Teil entsteht als Einzelstück nach Maß — geschweißt, geschliffen und montiert von unserem eigenen Team.
- Edelstahl · Stahl verzinkt
Balkon- & Treppengeländer
Füllstäbe, Glas oder Lochblech — passend zur Fassade, mit geprüfter Befestigung im Bestand.
- Stahl · Aluminium
Tore, Türen & Zäune
Hof- und Garagentore, Gehtüren, Schiebetore. Auf Wunsch mit Antrieb und Schließanlage.
- Stahl feuerverzinkt
Stahltreppen & Podeste
Wangen-, Spindel- und Außentreppen inklusive Statiknachweis und Gitterroststufen.
- Stahl · VSG-Glas
Vordächer & Überdachungen
Haustür- und Terrassenvordächer mit VSG-Verglasung, verdeckt verschraubt.
- Vor Ort im Rhein-Main
Reparatur & Schlossdienst
Klemmende Tore, defekte Schlösser, gerissene Schweißnähte — meist im ersten Termin erledigt.
- Nach Maßanfertigung
Sonderanfertigung
Möbelgestelle, Kellerfenstergitter, Regale, Gitter nach Zeichnung oder Skizze.
Reparatur
Etwas klemmt, hängt oder ist abgerissen?
Nicht jede Arbeit ist ein neues Bauteil. Wir schweißen, richten und tauschen auch dort, wo andere zum Austausch raten. Rufen Sie an und beschreiben Sie, was nicht mehr funktioniert.
Reparaturannahme06101-2624Bei defekten Toren und beschädigten Geländern kommen wir kurzfristig vorbei — Sicherheit geht vor Terminplan.
- Tor schleift oder klemmtLaufrollen, Führung und Anschlag neu ausgerichtet.
- Geländer sitzt loseBefestigung im Mauerwerk erneuert, Pfosten nachgeschweißt.
- Schloss oder Beschlag defektAustausch an Stahltüren und Tore, auch bei älteren Profilen.
- Rost an SchweißnahtStelle freigelegt, ausgebessert und neu beschichtet.
- Zaunfeld beschädigtEinzelnes Feld gerichtet oder passend nachgefertigt.
- Treppenstufe wackeltAuflager geprüft, Verbindung wieder tragfähig hergestellt.
Ablauf
Von der Skizze bis zur Abnahme
Vier Schritte, ein Ansprechpartner.
Sie wissen vorher, was es kostet und wann wir kommen.
- 01
Aufmaß vor Ort
Wir kommen zu Ihnen, messen die Situation im Bestand und prüfen den Untergrund für die Befestigung.
- 02
Zeichnung & Festpreis
Sie erhalten eine Maßzeichnung mit Material, Oberfläche und verbindlichem Preis — keine Positionen auf Zuruf.
- 03
Fertigung in der Werkstatt
Zuschnitt, Schweißen, Schleifen und Oberfläche in Bad Vilbel. Nichts wird zugekauft und weiterverkauft.
- 04
Montage & Abnahme
Montage durch unser eigenes Team, Funktionsprüfung und Übergabe — besenrein.
Der Betrieb
Eigene Werkstatt
Die Schlosserei Seibold arbeitet vom Hauptsitz Bad Vilbel aus für Bauherren, Architekten und Hausverwaltungen im Rhein-Main-Gebiet.
Wir fertigen selbst: Zuschnitt, Schweißen, Schleifen und Montage bleiben im Haus. Das heißt kurze Wege bei Rückfragen und eine Naht, für die wir mit unserem Namen stehen.
- Inhaber
- Alexander Keberlein
- Hauptsitz
- Feststr. 14, 61118 Bad Vilbel
- Einsatzgebiet
- Rhein-Main, ca. 60 km
- Qualifikation
- Meisterbetrieb, Schweißfachbetrieb
- Werkstoffe
- Stahl, Edelstahl, Aluminium
- Auftraggeber
- Privat, Architekten, Hausverwaltungen
Werkstoffe
Material und Oberfläche wählen Sie mit
Baustahl S235
Robust und wirtschaftlich, ideal für Tore und Treppen
Edelstahl V2A / V4A
Geschliffen K240, für Geländer und sichtbare Bauteile
Aluminium
Leicht, korrosionsfest, für große Torflügel
Glas VSG
Verbund-Sicherheitsglas für Füllungen und Vordächer
Feuerverzinkt
Tauchbad, Rostschutz für Jahrzehnte im Freien
Pulverbeschichtet
Jeder RAL-Ton, matt oder seidenglänzend
Geschliffen
Edelstahl in Korn 240 oder 320, gleichmäßig gerichtet
Klarlack / Rohstahl
Sichtbare Schweißnaht, Industrielook für Innenbereiche
Referenzen
Ausgeführte Arbeiten
Fotos aus der Werkstatt und von der Montage. Jedes Teil ist ein Einzelstück — gefertigt nach Aufmaß beim Kunden.
Vier von vier Bewertungen: fünf Sterne
Original-Rezensionen aus dem Google Unternehmensprofil, ungekürzt übernommen.
Quelle: Google UnternehmensprofilSehr zu empfehlen. Nach positiven Erfahrungen beim ersten Auftrag wurden meine hohen Erwartungen beim zweiten noch übertroffen: Herr Keberlein versteht die speziellen Anforderungen, gibt zusätzlich fachlichen Rat und liefert erstklassige Qualität, alles in sehr angenehmer Atmosphäre ohne Stress.
Ein großes Lob an Alexander Keberlein und sein Team. Sie haben kurzfristig eine Käfig-Einhausung mit Tür im Serverraum gebaut. Das Ergebnis ist mehr als zufriedenstellend. Es wurde absolut professionell und sauber gearbeitet. Der laufende Betrieb wurde dabei nicht gestört. Vielen Dank!
Eine 50-jährige Stahltür mit abgebrochenem Schlüssel war unser Problem. Vom Telefonat bis zur Wiederherstellung sind keine 2 Stunden vergangen. Ein großes Lob an Herrn Keberlein.
Habe Ziergitter für meinen Garten bestellt, sehr zuverlässig und pünktlich. Sehr gute Verarbeitung. Empfehlenswert.
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG (ehemals § 5 TMG) und § 18 Abs. 2 MStV.
Anbieter und Kontakt
Schlosserei Seibold – Metallbaumeisterbetrieb
Feststr. 14, 61118 Bad Vilbel
Telefon: 06101-2624
E-Mail: info@schlosserei-seibold.de
Vertretungsberechtigt
Alexander Keberlein
Metallbauermeister
Inhaber des Betriebes
Registereintrag und Kammer
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Eintragung in die Handwerksrolle
Berufsbezeichnung: Metallbauer, verliehen in Deutschland
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE298908253
Inhaltlich verantwortlich
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Alexander Keberlein
Haftung für Inhalte und Links
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Urheberrecht
Texte, Fotos und Gestaltung dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung außerhalb der gesetzlichen Grenzen bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Streitschlichtung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Schlosserei Seibold · Metallbau und Schlossereiarbeiten
Diese Bedingungen regeln Aufträge von Unternehmen, Hausverwaltungen als gewerbliche Vertragspartner und öffentlichen Auftraggebern für Metallbau, Montage, Wartung und Reparatur. Das konkrete Angebot bestimmt die technische Leistung und den Preis.
Anwendungsbereich
Diese Fassung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Eine Hausverwaltung erhält diese Fassung nur, soweit der Vertragspartner in dieser Eigenschaft handelt; bei einem privaten Auftraggeber ist die Verbraucherfassung zu verwenden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Die bloße Ausführung der Leistung ist keine Zustimmung.
Geltung und Vertragsgrundlage
Diese Bedingungen gelten für Verträge mit der Schlosserei Seibold, Inhaber Alexander Keberlein, Feststraße 14, 61118 Bad Vilbel, über Metallbau-, Montage-, Wartungs- und Reparaturleistungen sowie die dazugehörige Lieferung von Bauteilen. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Leistungsbeschreibung gehen diesen Bedingungen vor.
Maßgeblich ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Die VOB/B wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart. Für eine andere Vertragsgrundlage ist eine gesonderte, wirksame Vereinbarung erforderlich.
Angebot und Leistungsumfang
Unser Angebot beschreibt die geschuldete Ausführung, Maße, Materialien, Oberfläche, Lieferumfang und Montage. Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots oder unsere Auftragsbestätigung zustande. Technische Skizzen, Ansichten und ungefähre Maße dienen der Abstimmung; verbindlich sind die im Vertrag als verbindlich bezeichneten Angaben. Erforderliche Aufmaße vor Fertigungsbeginn werden abgestimmt.
Maurer-, Putz-, Maler-, Elektro-, Erd-, Fundament- und Abdichtungsarbeiten, Gerüste, Hebezeuge, statische Nachweise, behördliche Genehmigungen und Entsorgung gehören nur dann zu unserer Leistung, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Sicherheitsrelevante Ausführung und Befestigung richten sich nach den vertraglichen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik. Erforderliche Planungen und Nachweise werden vor Ausführung geklärt.
An unseren Zeichnungen und Kalkulationsunterlagen behalten wir die gesetzlichen Rechte. Eine Weitergabe zur Ausführung durch Dritte bedarf unserer Zustimmung, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
Die VOB/B gilt nur, wenn sie im konkreten Auftrag ausdrücklich und wirksam vereinbart sowie in der erforderlichen Weise zugänglich gemacht wird. Bei einer solchen Vereinbarung ist zu prüfen, welche individuellen Vertragsregelungen Vorrang haben.
Mitwirkung und Baustelle
Der Auftraggeber gewährt zum vereinbarten Termin Zugang und stellt die für seine Sphäre erforderlichen Angaben zu Leitungen, Untergrund, vorhandenen Bauteilen, Nutzungsanforderungen und Genehmigungen zur Verfügung. Soweit Arbeiten anderer Gewerke Voraussetzung sind, sorgt er für deren rechtzeitige Fertigstellung, sofern wir diese Arbeiten nicht übernommen haben.
Werden bei der Ausführung verdeckte Schäden, ungeeignete Befestigungsgründe oder andere nicht erkennbare Umstände festgestellt, informieren wir den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab. Erforderliche Änderungen von Leistung, Preis oder Termin werden gesondert vereinbart; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Änderungen und Zusatzleistungen
Wünsche über die vereinbarte Leistung hinaus werden vor Ausführung hinsichtlich Umfang, Vergütung und Termin abgestimmt. Für Bauverträge gelten ergänzend die gesetzlichen Regeln über Änderungsbegehren und Anordnungen nach §§ 650b und 650c BGB. Eine bloße Ausführungsskizze erweitert den vereinbarten Leistungsumfang nicht.
Termine und Behinderungen
Verbindliche Termine für Fertigstellung und Montage werden im Auftrag festgehalten. Erforderliche Freigaben, ein vereinbartes Aufmaß und die bauseitigen Voraussetzungen sind für die Ausführung rechtzeitig bereitzustellen.
Über Umstände, die einen vereinbarten Termin gefährden, informieren wir unverzüglich. Bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Behinderung können sich Termine angemessen verschieben. Nachweisbare zusätzliche Kosten können wir nach den gesetzlichen Regeln verlangen; eine automatische Pauschale entsteht nicht.
Preise und Zahlungen
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus Angebot und Auftrag. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Regeln vergütet. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Rechnung.
Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen und eigens angefertigte oder angelieferte Bauteile richten sich nach § 632a BGB. Bei Bauteilen gelten dabei die gesetzlichen Voraussetzungen zur Eigentumsübertragung oder Sicherheitsleistung. Eine Zahlung vor Beginn der Leistung, etwa für Materialbeschaffung, ist nur geschuldet, wenn sie für den konkreten Auftrag gesondert vereinbart wurde; zwingende gesetzliche Grenzen bleiben maßgeblich.
Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ein Bruttopreis ausgewiesen ist. Wir stellen Abschläge nachvollziehbar nach dem erreichten Leistungsstand in Rechnung. Bei Bauverträgen setzt die Fälligkeit der Schlussvergütung die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich einer prüffähigen Schlussrechnung voraus (§ 650g Abs. 4 BGB).
Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt. Bei Bauverträgen können wir eine Sicherheit nach § 650f BGB verlangen, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.
Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung einer abnahmefähigen Werkleistung bitten wir um Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Regeln über eine Abnahme nach Fristsetzung und über die Folgen einer begründeten Abnahmeverweigerung gelten. Bei Bauverträgen kann eine Zustandsfeststellung nach § 650g BGB verlangt werden.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Wir dürfen eine Nacherfüllung im gesetzlichen Rahmen durchführen; gesetzliche Rechte auf Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben erhalten. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eigentum an gelieferten Sachen
Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an beweglichen gelieferten Sachen vor, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist. Gesetzliche Regeln zum Eigentumserwerb durch Verbindung oder Einbau in ein Gebäude bleiben unberührt.
Schlussregelung
Sollte eine Regelung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.
Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz der Schlosserei Seibold. Unsere Befugnis, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen, bleibt bestehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden
Schlosserei Seibold · Metallbau und Schlossereiarbeiten
Diese Bedingungen erläutern, wie wir private Aufträge für Geländer, Türen, Tore, Treppen, Überdachungen und Reparaturen ausführen und abrechnen. Das konkrete Angebot bestimmt die technische Leistung und den Preis.
Für gewerbliche Aufträge gilt die eigene Unternehmensfassung.
Anwendungsbereich
Diese Fassung gilt ausschließlich für Kunden, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließen. Sie ist zusammen mit dem jeweiligen Angebot vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
Geltung und Vertragsgrundlage
Diese Bedingungen gelten für Verträge mit der Schlosserei Seibold, Inhaber Alexander Keberlein, Feststraße 14, 61118 Bad Vilbel, über Metallbau-, Montage-, Wartungs- und Reparaturleistungen sowie die dazugehörige Lieferung von Bauteilen. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Leistungsbeschreibung gehen diesen Bedingungen vor.
Maßgeblich ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Die VOB/B wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart. Für eine andere Vertragsgrundlage ist eine gesonderte, wirksame Vereinbarung erforderlich.
Angebot und Leistungsumfang
Unser Angebot beschreibt die geschuldete Ausführung, Maße, Materialien, Oberfläche, Lieferumfang und Montage. Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots oder unsere Auftragsbestätigung zustande. Technische Skizzen, Ansichten und ungefähre Maße dienen der Abstimmung; verbindlich sind die im Vertrag als verbindlich bezeichneten Angaben. Erforderliche Aufmaße vor Fertigungsbeginn werden abgestimmt.
Maurer-, Putz-, Maler-, Elektro-, Erd-, Fundament- und Abdichtungsarbeiten, Gerüste, Hebezeuge, statische Nachweise, behördliche Genehmigungen und Entsorgung gehören nur dann zu unserer Leistung, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Sicherheitsrelevante Ausführung und Befestigung richten sich nach den vertraglichen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik. Erforderliche Planungen und Nachweise werden vor Ausführung geklärt.
An unseren Zeichnungen und Kalkulationsunterlagen behalten wir die gesetzlichen Rechte. Eine Weitergabe zur Ausführung durch Dritte bedarf unserer Zustimmung, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
Mitwirkung und Baustelle
Der Auftraggeber gewährt zum vereinbarten Termin Zugang und stellt die für seine Sphäre erforderlichen Angaben zu Leitungen, Untergrund, vorhandenen Bauteilen, Nutzungsanforderungen und Genehmigungen zur Verfügung. Soweit Arbeiten anderer Gewerke Voraussetzung sind, sorgt er für deren rechtzeitige Fertigstellung, sofern wir diese Arbeiten nicht übernommen haben.
Werden bei der Ausführung verdeckte Schäden, ungeeignete Befestigungsgründe oder andere nicht erkennbare Umstände festgestellt, informieren wir den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab. Erforderliche Änderungen von Leistung, Preis oder Termin werden gesondert vereinbart; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Änderungen und Zusatzleistungen
Wünsche über die vereinbarte Leistung hinaus werden vor Ausführung hinsichtlich Umfang, Vergütung und Termin abgestimmt. Für Bauverträge gelten ergänzend die gesetzlichen Regeln über Änderungsbegehren und Anordnungen nach §§ 650b und 650c BGB. Eine bloße Ausführungsskizze erweitert den vereinbarten Leistungsumfang nicht.
Termine und Behinderungen
Verbindliche Termine für Fertigstellung und Montage werden im Auftrag festgehalten. Erforderliche Freigaben, ein vereinbartes Aufmaß und die bauseitigen Voraussetzungen sind für die Ausführung rechtzeitig bereitzustellen.
Über Umstände, die einen vereinbarten Termin gefährden, informieren wir unverzüglich. Bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Behinderung können sich Termine angemessen verschieben. Nachweisbare zusätzliche Kosten können wir nach den gesetzlichen Regeln verlangen; eine automatische Pauschale entsteht nicht.
Preise und Zahlungen
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus Angebot und Auftrag. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Regeln vergütet. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Rechnung.
Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen und eigens angefertigte oder angelieferte Bauteile richten sich nach § 632a BGB. Bei Bauteilen gelten dabei die gesetzlichen Voraussetzungen zur Eigentumsübertragung oder Sicherheitsleistung. Eine Zahlung vor Beginn der Leistung, etwa für Materialbeschaffung, ist nur geschuldet, wenn sie für den konkreten Auftrag gesondert vereinbart wurde; zwingende gesetzliche Grenzen bleiben maßgeblich.
Alle gegenüber Verbrauchern genannten Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich eine gesetzlich zulässige Ausnahme angegeben ist. Bei einem Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i BGB gelten zusätzlich insbesondere die Grenzen und Sicherheiten des § 650m BGB.
Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung einer abnahmefähigen Werkleistung bitten wir um Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Regeln über eine Abnahme nach Fristsetzung und über die Folgen einer begründeten Abnahmeverweigerung gelten. Bei Bauverträgen kann eine Zustandsfeststellung nach § 650g BGB verlangt werden.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Wir dürfen eine Nacherfüllung im gesetzlichen Rahmen durchführen; gesetzliche Rechte auf Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben erhalten. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Abnahme allein durch Schweigen tritt bei Verbrauchern nach § 640 Abs. 2 BGB nur ein, wenn wir zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.
Eigentum an gelieferten Sachen
Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an beweglichen gelieferten Sachen vor, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist. Gesetzliche Regeln zum Eigentumserwerb durch Verbindung oder Einbau in ein Gebäude bleiben unberührt.
Schlussregelung
Sollte eine Regelung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht, insbesondere bei bestimmten außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen und bei Verbraucherbauverträgen, bleibt unberührt. Die erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls ein Musterformular werden für den konkreten Vertrag gesondert bereitgestellt. Ein Ausschluss wegen Maßanfertigung wird nicht pauschal für Montage- oder Bauleistungen angenommen.
Datenschutzerklärung
Wie wir mit Ihren Daten umgehen, wenn Sie uns anrufen, schreiben oder das Anfrageformular nutzen.
Wer Ihre Daten verarbeitet
Schlosserei Seibold, Inhaber Alexander Keberlein, Feststr. 14, 61118 Bad Vilbel.
Telefon 06101-2624, E-Mail info@schlosserei-seibold.de.
Bei Fragen zum Datenschutz erreichen Sie uns unter denselben Kontaktdaten. Einen Datenschutzbeauftragten müssen wir aufgrund der Betriebsgröße nicht benennen.
Was wir nicht tun
Wir verarbeiten nur Daten, die wir für Angebot, Aufmaß, Fertigung und Montage brauchen.
Wir verkaufen keine Daten, betreiben kein Profiling und setzen keine Werbe- oder Analyse-Cookies ein.
Anfrageformular und Fotos
Wenn Sie das Formular nutzen, verarbeiten wir Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Ort des Vorhabens, Ihre Beschreibung und die von Ihnen hochgeladenen Fotos.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die Verarbeitung der Vorbereitung eines Vertrags dient, sowie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die Sie im Formular erteilen.
Fotos verwenden wir ausschließlich zur Beurteilung Ihres Vorhabens. Eine Veröffentlichung, etwa als Referenz, erfolgt nur nach ausdrücklicher gesonderter Zustimmung.
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, zum Beispiel per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Anruf, E-Mail, Brief
Kontaktieren Sie uns direkt, verarbeiten wir die dabei übermittelten Angaben zur Bearbeitung Ihres Anliegens.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei vertragsbezogenen Anliegen, ansonsten unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Server und Logfiles
Diese Website wird bei einem Dienstleister betrieben, der die Daten in unserem Auftrag auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO verarbeitet.
Beim Aufruf der Seite speichert der Server automatisch technische Zugriffsdaten: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite, übertragene Datenmenge, Browsertyp und Betriebssystem.
Diese Daten sind für den sicheren, störungsfreien Betrieb erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Zusammenführung mit anderen Daten findet nicht statt.
Technisch notwendige Cookies
Wir setzen nur Cookies ein, die für den Betrieb der Seite und die Übermittlung des Formulars erforderlich sind.
Dafür ist nach § 25 Abs. 2 TDDDG keine Einwilligung nötig. Tracking durch Dritte findet nicht statt.
Wer Ihre Daten außerdem sieht
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Auftragsabwicklung nötig ist, etwa an Lieferanten für Material oder an Betriebe für Feuerverzinkung und Pulverbeschichtung.
Weiter geben wir Daten an Steuerberatung und Behörden, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Montagen führen wir mit eigenem Team aus, ohne Subunternehmer.
Wie lange wir speichern
Anfragen, die nicht zu einem Auftrag führen, löschen wir spätestens sechs Monate nach dem letzten Kontakt.
Unterlagen zu erteilten Aufträgen bewahren wir entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Fristen von sechs bzw. zehn Jahren auf. Während dieser Zeit sind die Daten für die laufende Arbeit gesperrt.
Auskunft, Löschung, Widerspruch
Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20).
Sie können der Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Eine formlose Mitteilung genügt.
Außerdem können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden.
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